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Allgemeine Verkehrsregeln Neuerungen per 1.1.21

Im «FL-Magazin 3/2020» kam eine Zusammenstellung aller Änderungen per 1.1.2021 - ich habe eine Seite dazu eingerichtet, für mehr «klick»e hier 






Grundsätzliches bei den Änderungen

Die absolvierte PGS (Praktische Grundschulung für Motorradfahrer) ist unbeschränkt gültig. Wer also diese Schulung mit 15 Jahren absolviert, kann danach mit 16 Jahren Motorräder und -roller mit 125 Kubik (max. Leistung 11 kW) fahren und mit 18 Jahren Motorräder- und Motorroller der Kat. A beschränkt, ohne dass er je eine Prüfung zu machen braucht. Pro Kategorie können weiterhin 2 Lernfahrausweise gelöst werden, die jeweils 16 bzw. 12* Monate gültig sind. Lernfahrer dürfen nur Passagiere auf dem Soziussitz mitführen, die selbst im Besitz des entsprechenden Führerausweis sind und Lernfahrten dürfen nur auf dem Hoheitsgebiet der Staaten Schweiz und Lichtenstein durchgeführt werden.

*) Da die PGS (Obligat. Grundschulung) nicht mehr mit dem Lernfahrausweis ausläuft, sondern ewig gültig bleibt, werden alle weiteren Lernfahrausweise für 12 Monate ausgestellt. Wer in der Kat. A1 die Kurse erfolgreich absolviert hat, jedoch nie eine Prüfung macht, bekommt automatisch mit dem Ablegen der Kat. B-Prüfung die Kat. A1 (max. 125cc/max. 11kW bzw. 15 PS)

Töff-Fahren über Jahre möglich ohne Führerprüfung

Wer also mit 15 Jahren die PGS absolviert hat, ist berechtigt, mit Lernfahrausweisen bis ins Alter von 20 Jahren Motorräder oder -roller zu fahren, ohne je eine Prüfung absolviert zu haben. Dies ist bestimmt auf der Welt einzigartig! Die Frage bleibt, wer auf eine solche Idee gekommen ist, bzw. wer die Auswirkungen dieser Gesetzesänderungen, beabsichtigter- oder unbeabsichtigterweise, nicht wahrgenommen hat.

Die Webseite der Vereinigung der Schweizer Motorrad- und Roller-Importeure unter dem Namen «MOTOsuisse» bietet eine sehr gute Plattform, sich über die Motorradausweise zu informieren. Dies ist der weiterführende LINK 





Auszug aus der «Schülerzeitung 2020»

Die «Schülerzeitung» für das Jahr 2020 als PDF [3'459 KB] -Download  


Link zur Extra-Seite «125er für 16-Jährige»




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Zusammenzug aus meiner «Schülerzeitung 2020»






«Der EU angepasst», das ist jeweils die Begründung

Brüssel gibt Richtlinien raus mit dem Ziel, dass die europäischen Staaten ungefähr gleiche Regeln haben. Das gilt auch für die Führerausweise. Nur die Richtlinien werden von jedem Land nach eigenem Gusto umgesetzt, das einzige Land, das die Regeln per se übernimmt, ist das Nicht-Eu-Land Schweiz!

Artikel [3'240 KB] dazu auf Seite 2 meiner Schülerzeitung 2016

Motorrad-Kategorien nach dem 1.1.2021

Kategorie   Mindestalter   Hubraum/ Geschwindigkeit   PGS (obligat. Gruppenunterricht) 
NEU: A1 Kleinmotorrad   15 Jahre  50 Kubik, max. 4 kW bei maximal 45 km/h   12* Stunden 
Kat. A1  NEU: 16 Jahre  maximal 125 Kubik,
maximal 11 kW (15 PS) 
12 Stunden 
Kat. A beschränkt  mind. 18 Jahre  über 125 Kubik,
maximal 35 kW (49 PS) 
**12 Stunden 
Kat. A unbeschränkt  nach 2 Jahren Fahrpraxis Kat. A beschränkt  über 35 kW (ab 49 PS und mehr)  keine PGS notwendig 
*) die PGS AM ist gültig für alle weiteren Motorrad-Kategorien  **) nur für Direkt-Einsteiger in die Motorradkategorie A    Die Kat. AM berechtigt ab 16 Jahren für die Kat. A1 ohne Geschwindigkeits-Begrenzung 


Grundsätzliches bei den Änderungen

Die absolvierte PGS (Praktische Grundschulung für Motorradfahrer) ist unbeschränkt gültig. Wer also diese Schulung mit 15 Jahren absolviert, kann danach mit 16 Jahren Motorräder und -roller mit 125 Kubik (max. Leistung 11 kW) fahren und mit 18 Jahren Motorräder- und Motorroller der Kat. A beschränkt, ohne dass er je eine Prüfung zu machen braucht. Pro Kategorie können weiterhin 2 Lernfahrausweise gelöst werden, die jeweils 16 bzw. 12* Monate gültig sind. Lernfahrer dürfen nur Passagiere auf dem Soziussitz mitführen, die selbst im Besitz des entsprechenden Führerausweis sind und Lernfahrten dürfen nur auf dem Hoheitsgebiet der Staaten Schweiz und Lichtenstein durchgeführt werden.

Wer also mit 15 Jahren die PGS absolviert hat, ist berechtigt, mit Lernfahrausweisen bis ins Alter von 20 Jahren Motorräder oder -roller zu fahren, ohne je eine Prüfung absolviert zu haben. Dies ist bestimmt auf der Welt einzigartig! Die Frage bleibt, wer auf eine solche Idee gekommen ist, bzw. wer die Auswirkungen dieser Gesetzesänderungen, beabsichtigter- oder unbeabsichtigterweise, nicht wahrgenommen hat.

Aufgabe für neue Generationen von MR-FL

Einem Motorradfahrer nach 5 Jahren Verkehrsteilnahme (sofern er's überlebt ...) als Fahrlehrer noch das prüfungskonforme Fahren beizubringen zu wollen, wird nicht mehr meine Aufgabe sein: Bis dann bin ich über 70 Jahre alt und werde bestimmt nicht mehr Fahrschüler unterrichten!!!

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Corona-Aufschub für neue Kat. A beschränkt-Regeln

Wegen Engpässen in den Fahrschulen (Kursveranstaltern) und bei den Strassenverkehrsämtern wurde die Frist nach altem Recht die Kat. A beschränkt-Prüfung zu machen BIS ZUM 30.JUNI 2021 verlängert! 


Weisung betr. Übergangsbestimmung

Das ASTRA hat eine neue Weisung herausgegeben, hier [1'128 KB] als PDF-Download

Regeln für umgeschriebene A beschr. zu A unbeschr.

Die Krux mit den Ausweiskategorien: Alt od. neu? Regelung vor der Änderung von 2003 (DIREKT-Einstieg)  



Link zur entsprechenden Seite: Regelung vor 2003



Wer die A1-Prüfung vor 2003 mit einer 125er-Maschine (oder 50 Kubik) ohne Geschwindigkeitsbeschränkung absolviert hatte, konnte nach dem 1.4.2003 mit dem Umtausch in einen Führerausweis in Kreditkartenformat die Kat. A bschr. mit max. 25 kW erhalten. Ab 2016 wurde die A beschr. auf 35 kW neu definiert, nochmals FA tauschen für die neue 35 kW-Kategorie.

Alle, die ihre Kat. B-Führerprüfung vor dem 1.7.1977 abgelegt hatten, bekamen die 125er-Prüfung geschenkt. Nach der Regeländerung von 2016 waren's gar 35 kW - wohlgemerkt, ohne je eine Töff-Prüfung gemacht zu haben. Ein Töff-Händler meinte dazu: Da haben sich ein paar Beamten in Bern ein schönes Altersgeschenk gemacht ...

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NEUE REGELN ab 1.Jan. 2021 im FL-Magazin

Im «FL-Magazin» kam eine Zusammenstellung der ab 1.Jan. 2021 gültigen Verkehrsregeln und Weisungen, hier als PDF [665 KB] -Download