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«Der EU angepasst», das ist jeweils die Begründung

Brüssel gibt Richtlinien raus mit dem Ziel, dass die europäischen Staaten ungefähr gleiche Regeln haben. Das gilt auch für die Führerausweise. Nur die Richtlinien werden von jedem Land nach eigenem Gusto umgesetzt, das einzige Land, das die Regeln per se übernimmt, ist das Nicht-EU-Land Schweiz!

Artikel [4'485 KB] dazu auf Seite 2 meiner Schülerzeitung 2020

Seite noch in Arbeit!


Ich bin noch an der Arbeit zu diesem Thema: Ab hier die Seite «Neue Regeln für die Kat. A ab 1.April 2016»




Anlässlich der GV des Schweiz. Motorrad-Fahrlehrer-Verbands durften wir unseren Chropf leeren: Das ASTRA entsandte einen seiner Angestellten, der gerade mal seit dem 1.1.2016 dort arbeitete und also nichts an den neuen Vorschriften «verbrochen» hatte. Viele Redner gingen mit ihm so hart ins Gericht, dass ich schon fast Erbarmen hatte.

Wahrscheinlich war es nicht unsere Veranstaltung, sondern eher der Druck der Motorrad-Lobby (Handel mit Importeuren) die es fertig gebracht haben, Das ASTRA zu einer Änderung, bzw. Aufschiebung der gefassten Beschlüsse zu bewegen.



Hin und her zu neuer Töff-Kategorie A beschr.

Das ASTRA hat eine neue Weisung herausgegeben, hier [70 KB] als PDF-Download  


Erster Streich: Abänderung der Massnahmen

«Aufschub der neuen Regeln um 1 Jahr»: Die unrealistische Hubraumregelung betr. 400 Kubik für Prüfungsfahrzeuge für die Kat. A beschränkt (bisher 25, NEU 35 kW) bzw. 600 Kubik für die offene Kategorie und mindestens 40 kW wurde sehr bald entschärft, indem auch Fahrzeuge ab 390 bzw. 590 Kubik zugelassen sind.

2016: Zu den Regeln im Kanton Zürich

Auch der Kanton Zürich hat reagiert und Roger Volgger stellt eine gute Übersicht zur Verfügung: Für Vergrösserung oben aufs Bild «klick»en oder das ganze PDF hier als Download  


Lobbying des Zweirad-Verbandes trägt Früchte

Der Präsident des Zweirad-Fachverbandes, 2Rad Schweiz, Peter Sommer bat um eine Privat-Audienz bei der Vorsteherin des Verkehrsdepartementes, Frau Doris Leuthard und dort wurde die nun definitive (bis zur nächsten Gesetzes-Änderung!) Übergangslösung gefunden: «Alles was nicht A1 ist, ist Kat. A»!!!

Zur Detailansicht: «Klick»e aufs Bild!




Zweiter Streich: Das Kind mit d.Bade ausgeschüttet

Es gibt KEINE Hubraumvorschriften und KEINE Leistungsvorschriften mehr für Prüfungsfahrzeuge der Kat. A beschränkt: Alles, was nicht der Unterkategorie Kat. A1 zugeordnet ist, muss als Prüfungsfahrzeug zugelassen werden!

Lese dazu das
Mail , welches ich von Roger Volgger, Chefexperte Führerprüfungen im Kt. ZH bekommen habe!

Für das ganze Mail: «Klick»e aufs Bild!




2017: Die AKTUELLEN Regeln im Kanton Zürich

Entsprechende Information auf der Homepage des Strassenverkehrsamtes vom Kanton Zürich, zum PDF hier [61 KB] als Download  



Grundlage zu neuer Töff-Kategorie A beschr.

Das ASTRA hat am 1.6.2017 eine neue Weisung herausgegeben, sie tritt am 8.6.2017 in Kraft! Hier als PDF [86 KB] -Download  



2018: Änderungen Prüf.Fahrzeug im Kanton Zürich

Entsprechende Information auf der Homepage des Strassenverkehrsamtes vom Kanton Zürich, zum PDF hier [48 KB] als Download  


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