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Gesendet: Freitag, 13. Mai 2005 19:41

Betreff: IG Motorrad-Pressemitteilungs-Newsflash: verlorene Vignetten 2005

 

 

IG Motorrad-Pressemitteilungs-Newsflash: verlorene Vignetten 2005

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Inhalt

   

1.

  IG-Motorrad warnt Motorradfahrer vor fehlerhaften Autobahnvignetten

 

 

 

 

1. IG-Motorrad warnt Motorradfahrer vor fehlerhaften Autobahnvignetten

Vignette 2005 klebt nicht an Motorrädern - die Oberzolldirektion bietet nun Lösungen an

Vor wenigen Tagen wurde die IG Motorrad, die grösste Interessenvertretung der Motorradfahrer der Schweiz, von Mitgliedern darauf aufmerksam gemacht, dass die Vignette 2005 an Motorrädern teilweise nicht kleben bleibt. Motorradfahrern, die ihre Vignette korrekt kaufen, sie aber wieder verlieren, droht deshalb eine ungerechtfertigte Busse. Auf ihre Anfrage bei der Oberzolldirektion, wie die vielen Motorradfahrer, die bereits eine Vignette verloren haben, nun wieder zu Ersatz kommen, erhielt die IG Motorrad heute die folgende Antwort.
Die geschädigten Motorradfahrer könnten bei der Oberzolldirektion ein Gesuch für den Ersatz der verlorenen Vignette einreichen. Ebenso wurde eine Lösung für das Jahr 2005 gefunden um die Vignette nicht mehr auf das Motorrad kleben zu müssen.

Wohl sei das Problem der nicht haftenden Vignetten 2005 erkannt, man habe jedoch bereits darüber informiert, behauptet die Oberzolldirektion. Auf ihrer Website sei ein entsprechendes Formular, das man ausdrucken, ausfüllen und mit der nicht klebenden Etikette versehen könne, um es an die Oberzolldirektion einzusenden. Während bei einem Auto die nicht klebende Vignette abfällt und auf dem Armaturenbrett liegen bleibt, ist die verlorene Vignette beim Motorrad für immer weg. Es wurde jedoch keine Lösung für Motorräder - wie auch für offene Anhänger - kommuniziert.

Die IG-Motorrad hat sich nun mit der Oberzolldirektion auf folgende Vorgehensweisen für das Jahr 2005 geeinigt:

Falls ein Motorradfahrer die Vignette 2005 verloren hat, kann er ein Gesuch für eine Ersatzvignette an die Oberzolldirektion stellen, dieser ist nach Möglichkeit eine Quittung oder die Trägerfolie beizulegen. Es wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass jede Ersatzforderung auf Berechtigung überprüft wird und allfällige Betrüger verfolgt werden. Das Gesuch kann unter www.vignette.ch heruntergeladen und mit dem Hinweis "verlorene Vignette" versehen werden.

Für alle diejenigen, deren Vignette schlecht am Fahrzeug klebt oder die nicht das Risiko des Verlierens eingehen wollen, gilt ab sofort folgendes Vorgehen - vom Fahrzeugausweis eine Kopie erstellen und die Vignette dort aufzukleben. Dieses "Ausweisvignettenpapier" ist immer mitzuführen und bei einer Kontrolle vorzuweisen.

Alle Vignetten-Verkaufsstellen, insbesondere die Grenzverkaufsstellen werden von der Oberzolldirektion angewiesen, Motorradfahrer über diese neue Regelung zu informieren. Ebenso werden die Kontrollorgane informiert.

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Weitere Informationen:
Gregor Brunner, Präsident, 079 205 65 18
Peter Metzinger, Strategien und Medienarbeit, 079 628 61 26



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